Aktuelles

WU-Richtlinie 

Seit Dezember 2017 gilt die neue WU-Richtlinie des DAfStb (Deutscher Ausschuss für Stahlbeton). Diese legt erhöhte Anforderungen an die Planung und Koordination für Weiße Wannen fest. Die Einschaltung eines Sachverständigen für WU-Beton ist angeraten. 

Bauprodukte für die Instandsetzung von Betonbauteilen 

Infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs dürfen an Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung keine nationalen Zusatzanforderungen gestellt werden. Dies gilt auch für Bauprodukte für die Instandsetzung von Betonbauteilen gemäß der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb. Der Sachkundige Planer muss aktuell festlegen, welche Anforderungen bei dem jeweiligen Projekt zu erfüllen sind. Die ZTV-W LB 219 und die ZTV-ING Teil 3, Abschnitte 4 und 5, sind Ende 2017 dahin gehend überarbeitet worden. Detaillierte Hinweise zur aktuell durchaus komplizierten Situation sind dem Artikel von Westendarp et al. in der Zeitschrift Beton 3/2018 zu entnehmen. 

Sachkundiger Planer gemäß der Instandsetzungs-Richtlinie 

Die Instandsetzungs-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) sieht für die Planung zwingend die Beauftragung eines Sachkundigen Planers (SKP) vor. Es gibt bislang keine Anforderungen an die Qualifikation des SKP. In der Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb, welche künftig die Instandsetzungs-Richtlinie ersetzen soll, wird ein Nachweis hinsichtlich der besonderen Kenntnisse des SKP gefordert. Zur einheitlichen Festlegung der notwendigen Qualifikation des SKP wurde im April 2018 auf Initiative des DAfStb ein Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer (ABB-SKP) gegründet, welcher einheitliche Regelungen für die Aus- und Weiterbildung von Sachkundigen Planern erarbeitet.